Neue Verordnung, Verlängerung der Einschränkungen
Liebe Fahrschüler,
eben erreichte uns die neue Corona - Verordnung, gültig ab 15.02.2021. Darin ist zu lesen, dass sich für Fahrschulen derzeit nichts ändert und diese voraussichtlich bis 07.03.2021 geschlossen bleiben müssen.
Die Ausnahmen sind bekannt:
-zu beruflichen Zwecken (LKW und KOM)
-die Fahrausbildung für Angehörige der Feuerwehren,, Rettungsdienst usw.
-die bereits begonnene Fahrausbildung (letzte Stunde vor der praktischen Prüfung)
-die Durchführung einer nach §1b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 zulässigen Veranstaltung (Weiterbildung BKF sowie Grundqualifikation)
Wir bedauern, Euch nichts anderes mitteilen zu können.
Nachzulesen auf der Internetseite unseres Verbandes unter www.fahrlehrerverband-bw.de
Weitere Schritte einschl. einer Musterklage einer Verbandsfahrschule werden Montag eingereicht.
Eure Fahrschule Fun N Drive