- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist
- vorschriftsgemäß ausgebildet wurde
- die erforderliche theoretische und praktische Prüfung bestanden hat
- die Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr beherrscht oder Erste Hilfe leisten kann
- keine EU-Fahrerlaubnis besitzt
Was können Sie tun um den Führerschein zu bekommen? Dies können Sie von unseren Seiten entnehmen.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne.
Und so sieht er aus
Seit dem 01.01.1999 gibt es den EU-Führerschein im Scheckkartenformat und der ist in der ganzen Europäischen Union gültig. Die alten nationalen Führerscheine sind aber auch weiterhin gültig.
Vorderseite:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- (a) Ausstellungsdatum des Führerscheins
- (b)Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet
- (c) Name der Ausstellungsbehörde
- Nummer des Führerscheins
- Lichtbild des Inhabers
- Unterschrift des Inhabers
- Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
- Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden
Rückseite:
- Sämliche Fahrerlaubnisklassen
- Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein. Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet.
- Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
- Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen ) in codierter Form
- Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
- Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10)