Professionell unterwegs mit LKW & Bus: Alles zur Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt die Pflicht zur Qualifikation für gewerbliche Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen in Deutschland – und setzt damit eine EU-Richtlinie um.
Gilt für alle, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C, C1, CE oder C1E fahren – also LKW über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
Betrifft Fahrer der Klassen D, D1, DE oder D1E bei gewerblicher Nutzung – also Linienbusse, Reisebusse und Kleinbusse im Fahrgastbetrieb.
Der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ist der offizielle Berechtigungsausweis – ähnlich einer Scheckkarte – und muss beim Fahren mitgeführt werden.
Die Qualifikation muss durch eine 35-stündige Weiterbildung alle fünf Jahre aufgefrischt werden – Beruf und Sicherheit bleiben damit auf dem neuesten Stand.
Diese Klassen unterliegen der BKrFQG-Pflicht bei gewerblicher Nutzung.
Zwei Wege zur BKrFQG-Berechtigung – je nach Einstiegssituation des Fahrers.
Wichtig: Fahrer, die vor dem 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (LKW) bereits die entsprechende Fahrerlaubnis besaßen und nachweislich gefahren sind, genießen Bestandsschutz (Vertrauensschutz). Sie müssen keine Grundqualifikation nachholen, müssen aber die regelmäßige Weiterbildung absolvieren.
In vier Schritten zur Berufszulassung als Berufskraftfahrer.
Persönliches Gespräch bei uns – wir klären Voraussetzungen und Zeitplan für die beschleunigte Grundqualifikation.
Umfangreiche Unterrichtseinheiten zu Technik, Sicherheit, Recht, Logistik und Gesundheitsvorsorge.
Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil vor amtlich anerkannten Sachverständigen – wir bereiten Sie optimal vor.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Fahrerqualifikationsnachweis (FQN-Karte) mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95.
Nicht jeder Fahrer eines LKW oder Busses benötigt die Qualifikation. Diese Gruppen sind ausgenommen:
Fahrten mit Fahrzeugen zur privaten Nutzung (kein gewerblicher Einsatz)
Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, THW und sonstiger Katastrophenschutzdienste
Führerscheinausbildungsfahrten zu Lehr- und Prüfungszwecken
Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (Zugmaschinen und Spezialfahrzeuge)
Testfahrten zur technischen Entwicklung, Reparatur oder Wartung sowie neue Fahrzeuge auf Überstellungsfahrten
Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Wir begleiten Sie von der Anmeldung bis zum Fahrerqualifikationsnachweis – professionell, persönlich und effizient.
Unsere qualifizierten Fahrlehrer und Dozenten kennen die BKrFQG-Anforderungen in- und auswendig und bereiten Sie zuverlässig auf die Prüfung vor.
Abend- und Wochenendkurse ermöglichen es, die Qualifikation auch neben dem Beruf zu absolvieren – ohne lange Wartezeiten.
Übungsfahrten erfolgen auf aktuellen LKW und Bussen mit moderner Sicherheitstechnik – optimale Prüfungsvorbereitung garantiert.
Wir kümmern uns um Anmeldung, Behördengänge und Prüfungstermine – Sie konzentrieren sich auf das Lernen.
Ob Grundqualifikation oder Weiterbildung – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Terminen, Kosten und Voraussetzungen.