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Berufliche Fahrerlaubnis

BKrFQG –
Berufskraftfahrer­qualifikation

Professionell unterwegs mit LKW & Bus: Alles zur Grundqualifikation und Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Was ist das BKrFQG?

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt die Pflicht zur Qualifikation für gewerbliche Fahrer von Lastkraftwagen und Bussen in Deutschland – und setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Für LKW-Fahrer

Gilt für alle, die gewerblich Fahrzeuge der Klassen C, C1, CE oder C1E fahren – also LKW über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Für Busfahrer

Betrifft Fahrer der Klassen D, D1, DE oder D1E bei gewerblicher Nutzung – also Linienbusse, Reisebusse und Kleinbusse im Fahrgastbetrieb.

Nachweis: FQN-Karte

Der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) ist der offizielle Berechtigungsausweis – ähnlich einer Scheckkarte – und muss beim Fahren mitgeführt werden.

Alle 5 Jahre erneuern

Die Qualifikation muss durch eine 35-stündige Weiterbildung alle fünf Jahre aufgefrischt werden – Beruf und Sicherheit bleiben damit auf dem neuesten Stand.

Betroffene Führerscheinklassen

Diese Klassen unterliegen der BKrFQG-Pflicht bei gewerblicher Nutzung.

C LKW über 3,5 t
C1 LKW 3,5–7,5 t
CE LKW mit Anhänger
C1E Mittlerer LKW + Anhänger
D Bus (über 8 Sitze)
D1 Kleinbus (bis 16 Sitze)
DE Bus mit Anhänger
D1E Kleinbus + Anhänger

Grundqualifikation & Weiterbildung

Zwei Wege zur BKrFQG-Berechtigung – je nach Einstiegssituation des Fahrers.

Erstmalig

Grundqualifikation

  • Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden bei Inhabern bestimmter Führerscheinklassen + Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung beim TÜV / DEKRA
  • Erwerb des Fahrerqualifikationsnachweises (FQN-Karte)
  • Eintrag der Schlüsselzahl 95 im FQN
  • Getrennte Kurse für LKW (Güter) und Bus (Personen)
Alle 5 Jahre

Weiterbildung (§ 5 BKrFQG)

  • 35 Unterrichtsstunden (5 Module à 7 Stunden) alle 5 Jahre
  • Keine Prüfung – Nachweis durch Teilnahmebestätigung
  • Blöcke können auf mehrere Termine aufgeteilt werden
  • Verschiedene Themenbereiche: Sicherheit, Wirtschaftlichkeit, Gesundheit, Ladungssicherung u. v. m.
  • Verlängerung des FQN-Eintrags im Führerschein auf weitere 5 Jahre
  • Anmeldung und Organisation über unsere Fahrschule

Wichtig: Fahrer, die vor dem 10. September 2008 (Bus) bzw. 10. September 2009 (LKW) bereits die entsprechende Fahrerlaubnis besaßen und nachweislich gefahren sind, genießen Bestandsschutz (Vertrauensschutz). Sie müssen keine Grundqualifikation nachholen, müssen aber die regelmäßige Weiterbildung absolvieren.

Ablauf der Grundqualifikation

In vier Schritten zur Berufszulassung als Berufskraftfahrer.

1

Anmeldung & Beratung

Persönliches Gespräch bei uns – wir klären Voraussetzungen und Zeitplan für die beschleunigte Grundqualifikation.

2

Theorieunterricht

Umfangreiche Unterrichtseinheiten zu Technik, Sicherheit, Recht, Logistik und Gesundheitsvorsorge.

3

Prüfung (TÜV / DEKRA)

Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil vor amtlich anerkannten Sachverständigen – wir bereiten Sie optimal vor.

4

FQN-Karte & Schlüsselzahl 95

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihren Fahrerqualifikationsnachweis (FQN-Karte) mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95.

Ausnahmen von der BKrFQG-Pflicht

Nicht jeder Fahrer eines LKW oder Busses benötigt die Qualifikation. Diese Gruppen sind ausgenommen:

Fahrten mit Fahrzeugen zur privaten Nutzung (kein gewerblicher Einsatz)

Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr, THW und sonstiger Katastrophenschutzdienste

Führerscheinausbildungsfahrten zu Lehr- und Prüfungszwecken

Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (Zugmaschinen und Spezialfahrzeuge)

Testfahrten zur technischen Entwicklung, Reparatur oder Wartung sowie neue Fahrzeuge auf Überstellungsfahrten

Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h

BKrFQG bei Fahrschule Zanger

Wir begleiten Sie von der Anmeldung bis zum Fahrerqualifikationsnachweis – professionell, persönlich und effizient.

Erfahrene Ausbilder

Unsere qualifizierten Fahrlehrer und Dozenten kennen die BKrFQG-Anforderungen in- und auswendig und bereiten Sie zuverlässig auf die Prüfung vor.

Flexible Kurszeiten

Abend- und Wochenendkurse ermöglichen es, die Qualifikation auch neben dem Beruf zu absolvieren – ohne lange Wartezeiten.

Moderne Fahrzeuge

Übungsfahrten erfolgen auf aktuellen LKW und Bussen mit moderner Sicherheitstechnik – optimale Prüfungsvorbereitung garantiert.

Komplette Abwicklung

Wir kümmern uns um Anmeldung, Behördengänge und Prüfungstermine – Sie konzentrieren sich auf das Lernen.

Jetzt zur BKrFQG anmelden

Ob Grundqualifikation oder Weiterbildung – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Terminen, Kosten und Voraussetzungen.